Eine wichtige Information für jeden Besitzer oder Käufer.
Die Bewertung von Immobilien ist ein umfassender und komplexer Prozess, in den eine Vielzahl verschiedener Parameter einfließen.
Bei der Ermittlung des Verkehrswertes werden neben der aktuellen Marktsituation auch die Art und der Zustand der baulichen Anlagen, die Grundstücksgröße nebst Zuschnitt und Nutzbarkeit sowie die zukünftigen Erträge und die rechtlichen Belastungen (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchrechte usw.) berücksichtigt.
Vor der eigentlichen Immobilienbewertung sind diese Informationen sorgfältig zu prüfen. Grundlage sind hierbei die gesetzlichen Vorschriften des § 194 BauGB, durch den der Begriff des Marktwertes (Verkehrswertes) definiert wird.
Noch ein zweiter Abschnitt
Silke Martin-Perez ist zertifizierte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien, durch sie haben Sie die Möglichkeit – einfach und unkompliziert – ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB zu erhalten, alternativ ist auch eine Kurzbewertung möglich (z. B. zur Vermögensübersicht oder beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie).
Mögliche Bewertungsobjekte:
- unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Bewertung von Rechten (Nießbrauchrechte, Grunddienstbarkeiten usw.)
Für weitere Fragen zum genauen Ablauf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.