Nach § 16 der Energie- und Einsparverordnung (EnEV) ist ein Verkäufer oder Vermieter zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet, dieser ermöglicht einem Käufer oder Mieter den energetischen Vergleich einer Immobilie. Zuwiderhandlungen können mit Strafgeldern belegt werden.
Hier wird unterschieden zwischen dem verbrauchsabhängigen oder dem bedarfsabhängigen Energieausweis.
Welcher Ausweis bei Ihrer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben ist, ist abhängig von dem Baujahr aber auch von der Anzahl der Wohneinheiten.
Der Energieausweis wird erstellt in Kooperation mit einem speziell ausgebildeten Energieberater.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.